Init7 beklagt Benachteiligung von Layer-1-Anbietern
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Init7 beklagt Benachteiligung von Layer-1-Anbietern

In einem Streit um die Glasfaserleitung zu einem Zürcher Studentenheim wirft Init7 der Swisscom und dem Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) vor, andere Layer-1-Anbieter zu benachteiligen. Init7-Chef Fredy Künzler fordert Regulierungen, das EWZ wehrt sich.
25. September 2018

     

Weil das EWZ sich weigert, einen Glasfaseranschluss für ein Studentenheim zu den geforderten Konditionen von Init7 zu stellen, prangert Init7-Chef Fredy Künzler die Praktiken der Swisscom und des EWZ öffentlich an. Layer-1-Provider wie Init7 und Salt würden benachteiligt behandelt, so Künzler gegenüber der "Handelszeitung". Das EZW wiederum stellt sich auf die Position, dass die bestellte Leitung nicht das korrekte Produkt für das Studentenheim sei.

Im Streit geht es um den Glasfaseranschluss eines Studentenheims, den Init7 bei Swisscom bestellt hatte, diese leitete den Auftrag an das EWZ weiter. Dieses weigerte sich, den Anschluss zu den geforderten Konditionen zu bieten und offerierte Init7 einen Grosskundenanschluss. Dieser kostet mit 600 Franken pro Monat deutlich mehr als eine reguläre Leitung (26.50 Franken). "Das was wir wollen, ist nichts, was es nicht schon gibt. Ob Studentenheim oder Hotel – ich habe in beiden Fällen Bewohner, die eine gemeinsame Internet-Infrastruktur nutzen", gibt Künzler an. Swisscom und EWZ würden ihre Machstellung ausnutzen, um Layer-1-Angebote schlechter zu stellen: "Sie wollen die Wertschöpfung selber erbringen und den Markt kontrollieren." Er fordert daher Zusatzregulierungen von staatlicher Seite, die, so Künzler mindestens einen indirekten Einfluss auf den vorliegenden Fall haben würden. Die parlamentarisch bereits diskutierte Regulierung wird von der Swisscom aktiv bekämpft, da die neuen Netze im Wettbewerb entstanden seien, so Swisscom. Der Sprecher des EZW Harry Graf hingegen bezweifelt, dass das angeforderte Produkt für den Einsatz im Studentenheim korrekt ist: "Das ist kein Verbraucheranschluss, sondern ein Anschluss für eine kommerzielle Nutzung mit dem Zweck des Weiterverkaufs", das entspreche nicht dem Sinn des städtischen Glasfasernetzes.


Andere Rechtsstreitigkeiten sind, unabhängig vom Streit um die Glasfaserleitung für das Studentenheim, bereits im Gange: Init7 hatte beim Preisüberwacher bereits eine Klage gegen Swisscom und das EWZ eingereicht und Beschwerde gegen die BÜPF-Tarife eingereicht ("Swiss IT Magazine" berichtete). (win)


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