Bakom schiebt Störungssuche auf Nutzer ab

Das Bakom kann künftig die Kosten für die Suche nach einer Störung, die durch ihre Elektrogeräte oder Fernmelde-Anlagen entstehen, auf die Nutzerinnen und Nutzer übertragen.
5. November 2014

     

Das Bakom hat mittgeteilt, dass der Bundesrat zum einen die Internet-Grundversorgung schneller macht und zum anderen den Konsumentenschutz im Bereich der Mehrwertdienste verbessert (Swiss IT Magazine berichtete). Daneben hat das Bakom aber auch informiert, dass man neue Wege in der Störungsbekämpfung beschreitet. Künftig könne das Bakom nämlich die Kosten für die Suche nach einer Störung, die durch Elektrogeräte oder Fernmelde-Anlagen entstehen, auf die Nutzerinnen und Nutzer übertragen.

Das Bakom führt dazu aus, dass man zunehmend mit Störungen konfrontiert sei, die auf eine unsachgemässe Montage von Elektrogeräten oder Fernmeldeanlagen zurückzuführen sei, weil die Anweisungen des Herstellers oder die anerkannten technischen Regeln nicht eingehalten würden. Darüber hinaus erhalte das Bakom auch zahlreiche Störungsmeldungen, die eigentlich keine seien: "Meist handelt es sich bei den Störquellen um Geräte, die aufgrund eines Defekts nicht richtig funktionieren."


In solchen Fällen sollen die Nutzer künftig die Störungssuche berappen. "Ausgenommen davon sind Fälle, in denen sowohl die Störung verursachenden als auch die davon betroffenen Anlagen in jeder Hinsicht den Vorschriften entsprechen", so das Bakom. Werden die Hersteller-Anweisungen und Regeln nicht eingehalten, können zudem auch die Installateure haftbar gemacht werden. "Diese Massnahme dürfte dafür sorgen, dass die Nutzerinnen und Nutzer ihre elektronischen Geräte oder Fernmeldeanlagen zuerst überprüfen – oder überprüfen lassen – bevor sie sich ans Bakom wenden." (mw)


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Kommentare
Gemäss dem Artikel 13 einer vorliegenden älteren Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (784.102.1) hätte scheinbar das BAKOM die Ermittlungskosten für Störungen aus "nicht vorschriftsgemäss" benützten Anlagen oder solchen, die "nicht dem Stand der Technik" entsprechen schon vorher verrechnen können. Also keine Aufregung für einen Status Quo, bitte!
Donnerstag, 6. November 2014, Freddy Hinz



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