Der Bund will bis 2021 jährlich 13 Millionen Franken in sein Projekt für ein Verarbeitungssystem beim Dienst für Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF). Damit beläuft sich das Gesamtinvestitionsvolumen auf rund 91 Millionen Franken. Davon kann das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) 21 Millionen aus bestehenden Mitteln selbst finanzieren.
Die betreffenden Systeme sind laut Mitteilung Voraussetzung dafür, dass die Strafverfolgungsbehörden nach richterlicher Genehmigung den Post- und Fernmeldeverkehr zur Klärung von schweren Verbrechen auswerten und in Notfällen Personen suchen können. Insgesamt ortet man zusätzlichen Investitionsbedarf in vier Bereichen. So müssen Teile der Systeme beim Dienst ÜPF altershalber ersetzt werden, zudem müssen die Systeme aufgrund des wachsenden Fernmelde-Angebots erweitert werden. Des weiteren werde die laufende Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) dem Dienst ÜPF voraussichtlich neue Aufgaben bringen, die Investitionen erfordere. Und viertens ziehen die Änderungen der Systeme beim Dienst ÜPF auch Investitionsbedarf bei den polizeilichen Informationssystemen des Bundes beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) nach sich.
Das Basissystem beim Dienst ÜPF steht derzeit vor der Testphase. Läuft alles nach Plan, soll es in der ersten Hälfte 2015 in Betrieb genommen werden.
(abr)