Bundesgericht schiebt Swisscom-Beschwerden auf

Vorläufig gibt's für Sunrise und MCI Worldcom keinen rückwirkenden Preisnachlass auf die Interkonnektionsgebühren.
29. August 2005

     

Für die Nutzung der Swisscom-Netze in den Jahren 2000 bis 2003 erhalten Sunrise und MCI Worldcom vorläufig noch keinen Preisnachlass. Medienberichten zufolge hat das Bundesgericht den Beschwerden der Swisscom gegen das Urteil der Eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom eine aufschiebende Wirkung erteilt.

Die ComCom kam im November 2003 nach Klagen von TDC Switzerland (Sunrise) und MCI Worldcom zum Schluss, dass Swisscom zwischen 2000 und 2003 für eine Reihe von Interkonnektionsdiensten überhöhte Preise verlangt habe. Die Kommission verfügte deshalb für die fragliche Zeit eine nachträgliche Preisreduktion von 25 bis 35 Prozent. Bei der verfügten Preissenkung geht es um einen zweistelligen Millionenbetrag.


Die Interkonnektion regelt die Zusammenschaltung der Netze eines Telekommunikationsanbieters mit denjenigen von Konkurrenzfirmen. Neben Sunrise und MCI haben auch Tele2 und Colt entsprechende Verfahren gegen die Swisscom-Preise eingeleitet.


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